Kinder bis zum 18. Lebensjahr
In der Regel können Eltern, die für Ihre Kinder einen Köln-Pass besitzen, eine kostenfreie Mitgliedschaft beantragen. Die Stadt Köln übernimmt in diesem Fall den Mitgliedsbeitrag.
Wenn Sie Leistungen gemäß SGB II (Hartz IV vom Jobcenter), Wohngeld, AsylbLG, SGB XII/Sozialhilfe oder Kinderzuschlag erhalten, können der Kölner Eis-Klub e.V. in einem vereinfachten Verfahren die Leistungen aus Bildung und Teilhabe für Sie beantragen. Hierfür benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen, die Sie uns gern als Scan oder Foto per e-Mail an info@kek-koeln.de senden:
- Ausgefülltes und vom Erziehungsberechtigten unterschriebenes KEK-Anmeldeformular (hier zum runterladen).
- Eine Kopie vom gültigen Köln-Pass.
- Eine Kopie des Zuwendungsbescheides.
- Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 €.
Sollte Sie den Zuschuß bereits für andere Massnahmen ausgeschöpft haben, besteht die Möglichkeit einen Zuschuss beim Sportamt der Stadt Köln aus dem Programm K.i.d.C. in Höhe von € 100,00 zu beantragen. Der Restbetrag in Höhe von € 35,00 ist dann selbst zu zahlen.
Wenn Sie Geringverdiener sind, muss der Beitrag für Ihr Kind an uns gezahlt werden. Sie erhalten nach Antrag beim Jobcenter den Zuschuß erstattet.
Achtung: Die Förderung für den Mitgliedsbeitrag muss jede Saison neu beantragt werden. Bitte senden Sie uns immer einen aktuellen Leistungsbescheid und einen aktuellen Köln-Pass zu. Wenn die Förderbedingungen wegfallen, müssen sie den Beitrag für ihre Kinder selber bezahlen.
Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr und Senioren ab 65
Für Köln-Pass-Besitzer vom 18. bis zum 27. Lebensjahr sowie Senioren ab dem 65 kann ebenfalls beim Sportamt der Stadt Köln ein Beitragszuschuß in Höhe von € 100,00 beantragt werden. Wir benötigen einen aktuellen Köln-Pass von Ihnen um den Zuschuß zu beantragen. Der Restbetrag zum Beitrag ist vom Mitglied selbst zu zahlen.




