Kinder bis zum 18. Lebensjahr
In der Regel können Eltern, die für Ihre Kinder einen Köln-Pass besitzen, Mittel aus Bildung und Teilhabe für den Mitgliedsbeitrag beantragen. Für die Beantragung gibt es zwei Möglichkeiten:
Sie beantragen den Zuschuß selbständig bei der Stadt Köln. Hierfür stellen wir Ihnen nach vollständiger Beitragszahlung eine Mitgliedsbescheinigung aus, die Sie zusammen mit dem Hauptantrag bei der Stadt Köln einreichen. Sofern Sie zuschußberechtigt sind, erfolgt die Zahlung direkt auf Ihr Konto.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.stadt-koeln.de/artikel/65331/index.html
-
Hauptantrag: https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=V4_F01AntrBildTeilh&formtecid=3&areashortname=koeln_html
-
Zusatzfragebogen: https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=V4-F06_ZusFrLLeiTeil&formtecid=3&areashortname=koeln_html
Wir beantragen für Ihr Kind in einem vereinfachten Verfahren den Zuschuß bei der Stadt Köln, wenn Sie Leistungen gemäß SGB II (Hartz IV vom Jobcenter), Wohngeld, AsylbLG, SGB XII/Sozialhilfe oder Kinderzuschlag erhalten.
Wir beantragen BuT-Mittel nur, wenn uns bis zum 30.08. eines Jahres bzw. zum Beginn der Mitgliedschaft vollständige Unterlagen (aktueller Köln-Pass sowie gültiger Leistungsbescheid) vorliegen. Für die rechtzeitige Einreichung ist das Mitglied verantwortlich. Sollten keine Unterlagen vorliegen wird der Beitrag per SEPA-Lastschrifteinzug von Ihrem Konto eingezogen.
Was ist nun zu tun?
-
Sobald Sie Bescheide erhalten (Job-Center, Wohngeld, Kinderzuschlag, neuer Köln-Pass) fertigen Sie eine Kopie oder ein Foto und senden diese(s) an koelnpass@kek-koeln.de. So ist gewährleistet, dass wir zügig handeln können.
-
Informieren Sie uns bitte, wenn Sie keine Leistungen mehr beziehen.