Informationen für Köln-Pass-Inhaber

Kinder bis zum 18. Lebensjahr

In der Regel können Eltern, die für Ihre Kinder einen Köln-Pass besitzen, Mittel aus Bildung und Teilhabe für den Mitgliedsbeitrag beantragen. Für die Beantragung gibt es zwei Möglichkeiten:

Sie beantragen den Zuschuß selbständig bei der Stadt Köln. Hierfür stellen wir Ihnen nach vollständiger Beitragszahlung eine Mitgliedsbescheinigung aus, die Sie zusammen mit dem Hauptantrag bei der Stadt Köln einreichen. Sofern Sie zuschußberechtigt sind, erfolgt die Zahlung direkt auf Ihr Konto.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.stadt-koeln.de/artikel/65331/index.html

Wir beantragen für Ihr Kind in einem vereinfachten Verfahren den Zuschuß bei der Stadt Köln, wenn Sie Leistungen gemäß SGB II (Hartz IV vom Jobcenter), Wohngeld, AsylbLG, SGB XII/Sozialhilfe oder Kinderzuschlag erhalten.

Die Stadt Köln gewährt die Zuschüsse immer für den Zeitraum, für den Leistungen zugesagt sind. Wir werden daher -abweichend von unserer Beitragsordnung- bei Vorlage eines Köln-Passes den Beitrag für Ihr Kind in 4 Raten jeweils am 1.09., 01.12., 01.03. und 01.06. von Ihrem Konto einziehen.

Wir beantragen die Mittel für Bildung und Teilhabe für Sie. Sofern wir vor den Zahlungsterminen alle erforderlichen Unterlagen von Ihnen erhalten haben und die Stadt Köln die Mittel ausgezahlt hat, ziehen wir die Zuschüsse von dem einzuziehenden Beitrag ab. Sollte wir (noch) keine Zuschüsse erhalten haben, wird der Beitrag eingezogen. Selbstverständlich werden wir nachträglich gewährte Mittel an Sie auszahlen, wenn der Beitrag schon bezahlt wurde.

Was ist nun zu tun?

  • Sobald Sie Bescheide erhalten (Job-Center, Wohngeld, Kinderzuschlag, neuer Köln-Pass) fertigen Sie eine Kopie oder ein Foto und senden diese(s) an koelnpass@kek-koeln.de. So ist gewährleistet, dass wir zügig handeln können.

  • Informieren Sie uns bitte, wenn Sie keine Leistungen mehr beziehen.

Sollte Sie den Zuschuß bereits für andere Massnahmen ausgeschöpft haben, besteht die Möglichkeit einen Zuschuss beim Sportamt der Stadt Köln aus dem Programm K.i.d.C. in Höhe von € 100,00 zu beantragen.

Achtung: Die Förderung für den Mitgliedsbeitrag muss jede Saison neu beantragt werden. Bitte senden Sie uns immer einen aktuellen Leistungsbescheid und einen aktuellen Köln-Pass zu.

Information für die Teilnehmer unserer Anfängerkurse:
Wir bestätigen Ihnen gern die Zahlungs der Kursgebühr. Sie beantragen selbständig den Zuschuß bei der Stadt Köln. Wir können keine Beantragung der Mittel vornehmen.

Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr und Senioren ab 65

Für Köln-Pass-Besitzer vom 18. bis zum 27. Lebensjahr sowie Senioren ab dem 65 kann ebenfalls beim Sportamt der Stadt Köln ein Beitragszuschuß in Höhe von € 100,00 beantragt werden. Wir benötigen einen aktuellen Köln-Pass von Ihnen um den Zuschuß zu beantragen.

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