Über die Sportversicherung, die im Rahmen einer Partnerschaft zwischen dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen und der ARAG Sportversicherung geregelt ist, sind Mitglieder, Trainer, Übungsleiter, Funktionäre sowie Schiedsrichter für Langzeitfolgen durch Sportunfälle im Vereinstraining abgesichert. Ergänzend hat der Verein eine Versicherung für Nichtmitglieder abgeschlossen. Diese Grundabsicherung ersetz jedoch nicht die private Vorsorge.
Damit Leistungen für Langzeitschäden aus der Sportunfallversicherung erfolgen können, muss der Verein den Unfall an die ARAG melden. Alle wichtigen Daten übermitteln Sie uns mit Hilfe dieses Formulars:
Unfallmeldung an den Verein
Die Meldung kann durch den Übungsleiter, das Mitglied selbst oder die Eltern erfolgen. Wir werden mit diesen Informationen ergänzt durch die Vereinsadten die Meldung an die ARAG senden. Sie erhalten von uns eine Information, nachdem unsere Unfallmeldung erfolgt ist sowie die E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum der verletzten Person, die bei uns hinterlegt ist. Mit diesen Daten müssen Sie dann in einem weiteren Schritt die Unfallmeldung vervollständigen. Hierzu erhalten eine Mail von der ARAG.
Wichtiges zur Sportunfallversicherung
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Die Behandlung im Falle von Sportverletzungen zahlt immer die eigene Krankenversicherung. Die Sportversicherung tritt nur für mögliche Folgeschäden ein.
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Der Sportversicherungsvertrag ist nur als Beihilfe gedacht. Er kann die private Vorsorge nicht ersetzen. In ihm sind vor allem Leistungen für schwere Unfälle vorgesehen.
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Vorsichtshalber sollte jeder Unfall gemeldet werden.
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Die Meldung sollte unverzüglich erfolgen. Stellt sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Sportunfall nachteiligere Folgen hatte, als zunächst angenommen wurde, so kann dieses Ereignis auch noch nachgemeldet werden. Allerdings ist zu beachten, dass die Schadenbearbeitung umso schwieriger wird, je länger ein Unfall zurückliegt. Liegt der Unfall 1 Jahr und länger zurück, kann nicht mehr mit einer Regulierung gerechnet werden, da eine effektive Schadenüberprüfung kaum mehr möglich sein dürfte.
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Alle Rechnungen zu Heilbehandlungsmaßnahmen (z.B. auch Zahn- und Brillenschäden) wegen Unfallfolgen sind vorab anderen Leistungsträgern (z.B. der gesetzlichen / privaten Kranken- oder Unfallversicherung) einzureichen. Die wegen Unfallfolgen entstehenden Kosten werden im versicherten Umfang erst nach Vorleistung der anderen Leistungsträger übernommen. Für die Geltendmachung der vertraglichen Rechte ist jedes Mitglied selbst verantwortlich